Trocknungsdauer nach Bauteil – die Erfahrungswerte
- Putz und leichte Wände: etwa 1 Woche
- Estrich ohne Dämmschicht: 2 bis 6 Wochen, abhängig von Dicke und Durchfeuchtung
- Dämmschicht unter dem Estrich: 3 bis 4 Wochen im Unterdruckverfahren
- Massives Mauerwerk (Ziegel, Kalksandstein, Beton): 3 bis 6 Wochen, bei dicken Kellerwänden auch länger
Warum so lange? Ein Quadratmeter Estrich von 5 cm Dicke speichert mehrere Liter Wasser, die nur langsam an die Oberfläche diffundieren. Trocknungsgeräte beschleunigen die Verdunstung an der Oberfläche – die Diffusion aus dem Kern lässt sich nur begrenzt beschleunigen. Ohne Technik dauert derselbe Prozess Monate.
Was die Dauer beeinflusst
- Wie viel Wasser und wie lange es lief – ein Rohrbruch über Wochen durchfeuchtet tiefer als eine übergelaufene Wanne.
- Bauteilaufbau – Dämmschicht, Fußbodenheizung, Fliesen (dampfdicht) verlängern; offener Estrich verkürzt.
- Temperatur – Kondenstrockner arbeiten bei 20 °C optimal, unter 15 °C bricht die Leistung ein (dann Adsorptionstrockner).
- Geschlossenes System – offene Fenster füttern die Geräte mit Außenfeuchte.
- Startzeitpunkt – jeder Tag Verzögerung verlängert die Trocknung um mehr als einen Tag.
Stromverbrauch und Stromkosten der Geräte
Ein Kondenstrockner für Wohnräume nimmt je nach Größe 250 bis 900 Watt auf, ein Adsorptionstrockner oder Seitenkanalverdichter für die Dämmschichttrocknung 800 bis 1.500 Watt, ein Ventilator 50 bis 150 Watt. Rund um die Uhr gerechnet ergibt das etwa 3 bis 15 Euro Stromkosten pro Gerät und Tag (bei rund 35 ct/kWh).
Beispiel: Ein Raum mit nasser Dämmschicht, 20 m², drei Wochen, ein Kondenstrockner plus ein Verdichter – etwa 500 kWh, rund 170 Euro Strom. Bei einem Etagenschaden mit fünf Geräten über vier Wochen können es 500 bis 800 Euro werden.
Wer zahlt den Strom?
Bei einem versicherten Leitungswasserschaden übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Stromkosten der Trocknung – sie sind Teil der Schadenbeseitigung. Voraussetzung ist ein Nachweis: Der Fachbetrieb erfasst Gerätelaufzeiten und Verbrauch (viele Geräte haben Betriebsstundenzähler oder es wird ein Zwischenzähler gesetzt) im Trocknungsprotokoll. Sie reichen den Betrag ein oder der Betrieb rechnet ihn direkt mit ab.
Bei Mietwohnungen erstattet der Vermieter dem Mieter den Mehrverbrauch bzw. holt ihn sich vom Versicherer – klären Sie das vorab, damit die Geräte nicht aus Kostenangst abgeschaltet werden. Denn abgeschaltete Geräte verlängern die Trocknung und gefährden die Regulierung.
Woran Sie erkennen, dass die Trocknung wirklich fertig ist
Nicht am Kalender und nicht am Gefühl, sondern an der Freimessung: Der Fachbetrieb misst an denselben Punkten wie zu Beginn und vergleicht mit dem Ausgleichsfeuchtewert des Materials (z. B. unter 2,0 CM-% bei Zementestrich). Erst dann werden Geräte abgebaut und die Wiederherstellung freigegeben. Verlangen Sie das Protokoll – es ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Bodenleger.
Mehr zur Leistung: Technische Bautrocknung. Eine Orientierung für Ihren Fall liefert unser Trocknungsdauer-Rechner.
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Häufige Fragen
Bitte nicht. Trocknung ist ein kontinuierlicher Prozess; jede Unterbrechung lässt Feuchte zurückwandern und verlängert die Gesamtdauer – am Ende kostet das mehr Strom, nicht weniger. Die Stromkosten trägt bei versicherten Schäden ohnehin der Versicherer.
Moderne Kondenstrockner liegen bei 45 bis 55 dB(A), vergleichbar mit einem Kühlschrank oder leisem Gespräch. Seitenkanalverdichter für die Dämmschichttrocknung sind lauter und werden deshalb meist in Nebenräumen oder schallgedämmt aufgestellt.
Für Raumluft nach einem kleinen Malheur ja. Bei Wasser in Estrich, Dämmschicht oder Mauerwerk nein: Haushaltsgeräte schaffen wenige Liter am Tag und kommen nicht in die Dämmschicht. Ohne Messprotokoll fehlt zudem der Nachweis für die Versicherung.