Schritt 1–3: Wasser stoppen, Strom sichern, Menschen schützen
- Haupthahn schließen. Im Einfamilienhaus meist im Keller oder Hausanschlussraum hinter der Wasseruhr, in Wohnungen der Absperrhahn im Bad oder unter der Spüle. Bei Verdacht auf ein Heizungsleck zusätzlich die Heizungsanlage ausschalten und nicht nachfüllen.
- Strom abschalten. Sicherungen der betroffenen Räume aus – bevor Sie Wasser aufwischen oder Geräte anfassen. Steht Wasser im Keller, den ganzen Keller stromlos schalten und nicht hineingehen.
- Kinder, Haustiere, Gäste raus aus dem betroffenen Bereich. Rutschgefahr, Stromgefahr, bei Kanalrückstau auch Keimbelastung.
Erst wenn kein Wasser mehr nachläuft und der Strom aus ist, geht es weiter. Alles andere kann warten.
Schritt 4–6: Dokumentieren, bevor Sie aufräumen
Der häufigste Fehler: Erst aufräumen, dann fotografieren. Ihre Versicherung braucht den Zustand vor Ihren Maßnahmen. Nehmen Sie sich drei Minuten:
- Fotos und Video von Wasserstand, Austrittsstelle, betroffenen Böden, Wänden, Möbeln und Geräten – mit Uhrzeit.
- Wasseruhr fotografieren (Zählerstand) – hilft später bei der Ortung und bei der Frage, wie lange das Leck schon lief.
- Beschädigten Hausrat auflisten, nichts wegwerfen. Erst wenn Fotos und Liste da sind, dürfen durchnässte Kartons oder Teppiche raus.
Schritt 7–8: Wasser aufnehmen, Hausrat retten
Jetzt zählt Geschwindigkeit: Jeder Liter, der nicht in Estrich, Dämmung und Wände wandert, verkürzt später die Trocknung um Tage.
- Stehendes Wasser mit Eimern, Nasssauger, Handtüchern aufnehmen; bei größeren Mengen Tauchpumpe.
- Möbel, Teppiche, Elektrogeräte aus dem Wasser holen oder auf Klötze stellen; Schranktüren öffnen.
- Bei schwimmend verlegtem Laminat/Vinyl: Sockelleisten abnehmen, damit Feuchte entweichen kann.
- Heizen (ca. 20 °C) und mehrmals täglich kurz stoßlüften. Kein Dauerlüften bei feuchtem Wetter, keine Heizlüfter direkt auf Parkett oder Putz.
Schritt 9: Versicherung informieren – unverzüglich, aber ohne Panik
„Unverzüglich“ heißt: ohne schuldhaftes Zögern, in der Praxis innerhalb weniger Tage. Ein Anruf oder das Online-Formular Ihres Versicherers reicht; Unterlagen reichen Sie nach. Wichtig ist die richtige Adresse: Gebäudeschäden durch Leitungswasser → Wohngebäudeversicherung; Möbel und Geräte → Hausratversicherung; Starkregen, Rückstau, Hochwasser → Elementarbaustein. Details im Artikel Wer zahlt bei einem Wasserschaden?
Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung – Wasser abstellen, Notsicherung, Trocknung starten – dürfen und sollen Sie vor der Freigabe beauftragen. Größere Wiederherstellungsarbeiten warten auf den Kostenvoranschlag.
Schritt 10: Fachbetrieb rufen – und was der dann macht
Ein Trocknungsfachbetrieb orte die Ursache zerstörungsfrei (Leckortung), misst die Feuchteverteilung in Wand, Estrich und Dämmschicht, dokumentiert alles in einem Bericht für die Versicherung und stellt Trocknungsgeräte auf – idealerweise noch am selben oder nächsten Tag. Anschließend läuft die technische Trocknung zwei bis sechs Wochen, danach die Wiederherstellung.
Woran Sie einen seriösen Betrieb erkennen: Er nennt Ihnen am Telefon konkrete Sofortmaßnahmen, eine realistische Ankunftszeit und den Kostenrahmen, arbeitet mit Messprotokoll und spricht mit Ihrer Versicherung – statt „auf Verdacht“ Fliesen abzuschlagen.
Die fünf häufigsten Fehler
- Warten bis Montag. Nach 48 Stunden ist Wasser tief in der Dämmschicht, nach 72 Stunden beginnt Schimmel.
- Aufräumen vor dem Foto. Ohne Dokumentation fehlt der Beweis für die Regulierung.
- Selbst aufstemmen. Jede unnötige Öffnung wird später wiederhergestellt – auf eigene Kosten.
- Baumarkt-Entfeuchter statt Fachbetrieb. Er trocknet die Raumluft, nicht die Dämmschicht – und die Versicherung erkennt den Folgeschaden nicht an.
- Neu verlegen ohne Freimessung. Auf feuchtem Estrich verlegte Böden werden zum zweiten Schaden.
Brauer Trocknungstechnik hilft bei Wasserschadensanierung – mit Kostenrahmen am Telefon, festem Ansprechpartner, Versicherungsabwicklung und 24/7 Notdienst. Zur Leistung Wasserschadensanierung oder direkt anrufen.
Häufige Fragen
Ja. Solange unklar ist, woher das Wasser kommt, ist der Haupthahn die sicherste Maßnahme. Läuft weiter Wasser, obwohl der Haupthahn zu ist, kommt es von außen (Regen, Rückstau) oder aus der Heizung.
Ja – Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung sind ausdrücklich erwünscht und erstattungsfähig. Dokumentieren Sie, was Sie beauftragt haben. Größere Sanierungen sollten Sie mit Kostenvoranschlag freigeben lassen.
Bei laufendem Wasseraustritt so schnell wie möglich – seriöse Betriebe haben einen 24/7-Notdienst. Bei bereits gestopptem Wasser reicht meist der nächste Werktag; Trocknungsgeräte sollten aber innerhalb von 24 bis 48 Stunden laufen.