Heute erreichbar – kostenlose Ersteinschätzung 24/7 Notdienst: 02261 998 90 70

Wissen für Partnerbetriebe · 7 Min. Lesezeit

Nachunternehmer im Sanierungshandwerk: Die Checkliste der Voraussetzungen und Unterlagen

Bevor der erste Auftrag läuft, müssen ein paar Dinge stimmen – nicht aus Bürokratie-Liebe, sondern weil Auftraggeber, Versicherer und Finanzamt genau hinschauen. Diese Checkliste zeigt, was ein Partnerbetrieb mitbringen sollte und wo häufig etwas fehlt.

Nachunternehmer im Sanierungshandwerk: Die Checkliste der Voraussetzungen und Unterlagen

Die Pflicht-Unterlagen auf einen Blick

  • Gewerbeanmeldung (bzw. Handelsregisterauszug) und – bei zulassungspflichtigen Gewerken – der Eintrag in die Handwerksrolle.
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit aktueller Bestätigung; die Deckungssumme sollte zu Arbeiten in bewohnten Gebäuden passen.
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Ohne sie muss der Auftraggeber bei Bauleistungen 15 % der Rechnung als Bauabzugsteuer einbehalten. Beantragt wird sie beim Finanzamt.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse/Berufsgenossenschaft werden von vielen Auftraggebern verlangt – bei uns spätestens vor dem ersten größeren Projekt.
  • Steuernummer / USt-IdNr. für die Rechnungsstellung.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Nachweise im Einzelfall gelten, klären Sie mit Steuerberater oder Handwerkskammer.

Branchenspezifisch: Bau, SOKA-BAU, Mindestlohn

Wer Bauleistungen erbringt, kann unter das Baugewerbe fallen – mit Folgen wie Beiträgen an die SOKA-BAU und erweiterten Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, hängt vom Gewerk und vom Tätigkeitsschwerpunkt ab. Trockenbau, Boden und Estrich sind häufig betroffen, reine Mess- oder Trocknungsleistungen meist nicht. Im Zweifel: Handwerkskammer oder Steuerberater fragen, bevor Sie anbieten.

Scheinselbstständigkeit: die rote Linie

Ein echter Subunternehmer arbeitet mit eigenem Betrieb, eigenem Werkzeug, eigenem Team und für mehrere Auftraggeber. Er trägt unternehmerisches Risiko und entscheidet selbst, welche Aufträge er annimmt. Wer dagegen allein, mit fremdem Material, nach Stundenvorgabe und ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist, riskiert die Einstufung als Scheinselbstständiger – mit Nachzahlungen für beide Seiten.

  • Mehrere Auftraggeber, eigene Kunden, eigenes Marketing.
  • Abrechnung nach Leistung (Aufmaß, Pauschale), nicht nach Stunden.
  • Eigene Mitarbeiter oder zumindest die Möglichkeit, Aufträge abzulehnen.

Bei Brauer Trocknungstechnik arbeiten wir deshalb nur mit Betrieben, nicht mit Einzelpersonen ohne eigene Struktur.

Was wir zusätzlich sehen wollen

Keine Hochglanzmappe – aber drei bis fünf Referenzen mit Fotos, idealerweise aus ähnlichen Projekten (Sanierung, Innenausbau, bewohnte Objekte). Dazu ein Ansprechpartner mit Handynummer, der erreichbar ist, und eine ehrliche Angabe, wie viel Kapazität Sie pro Woche realistisch haben. Lieber zwei Projekte sauber als fünf halb.

Checkliste zum Abhaken

  • Gewerbeanmeldung / Handwerksrolle
  • Betriebshaftpflicht (Bestätigung aktuell)
  • Freistellungsbescheinigung § 48b EStG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, BG)
  • Steuernummer / USt-IdNr.
  • 3–5 Referenzen mit Fotos
  • Ansprechpartner, Einsatzradius, Kapazität

Alles beisammen? In zwei Minuten als Partnerbetrieb anfragen →

Kapazität frei?

Brauer Trocknungstechnik sucht Partnerbetriebe für Trocknung, Trockenbau, Maler, Boden, SHK und Rückbau rund um Reichshof, Düren, Plettenberg, Würzburg und Leverkusen. Zur Partnerseite oder in zwei Minuten anfragen.

Partner-Anfrage senden

Häufige Fragen

Bei Bauleistungen muss der Auftraggeber 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen. Das ist kein Verlust, sondern eine Vorauszahlung auf Ihre Steuer – aber es bindet Liquidität. Die Bescheinigung ist kostenlos und meist schnell erteilt.

Nein. Für gewerbliche Arbeiten in fremden Gebäuden ist eine Betriebshaftpflicht erforderlich. Ohne gültigen Nachweis vergeben wir keine Aufträge.

Bei zulassungspflichtigen Handwerken (z. B. Maler und Lackierer, Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker) ja. Bei zulassungsfreien Gewerken reicht die Gewerbeanmeldung. Ihre Handwerkskammer gibt Auskunft.

Werden Sie Partnerbetrieb in Ihrer Region.

Zwei Minuten Anfrage, ein ehrliches Telefonat, ein erster Auftrag.

Jetzt anrufen · 02261 998 90 7024/7 Notdienst · Rückruf meist in 15 Min.